Weiterbildung zur
Erlangung des FVH-Titels

Die SVVLD bietet zwei FVH-Titel an. Nach Abschluss der strukturierten Weiterbildung verfügen die Absolventen über ein breites labortechnisches Wissen, auf dem neusten Stand sowie über ethisch-soziale Kompetenzen und eine ausgeprägte Eigenverantwortlichkeit.

1) Fachtierärztin / Fachtierarzt FVH für Labor- und Grundlagenmedizin

Der Fachtierarzttitel FVH für Labor- und Grundlagenmedizin befähigt einen Tierarzt oder eine Tierärztin zur Leitung von veterinärmedizinischen Forschungs- und Diagnostiklaboratorien, einschliesslich Laboratorien mit Anerkennung für amtliche Tierseuchendiagnostik im entsprechenden Fachbereich.

2) Fachtierärztin / Fachtierarzt FVH für veterinärmedizinisch-mikrobiologische Analytik

Der Fachtierarzttitel FVH für veterinärmedizinisch-mikrobiologische Analytik befähigt einen Tierarzt oder eine Tierärztin zur Leitung von veterinärmedizinischen Diagnostiklaboratorien einschliesslich Laboratorien mit Anerkennung für amtliche Tierseuchendiagnostik.

Beide Titelbedingen eine strukturierte Weiterbildung mit einer umfassenden Dokumentation (Gemeinsame Lernziele, Lernziele Laborfachbereiche) der Aktivitäten über eine Zeit von mindestens 3 Jahren bei einer 100%-Anstellung. Für die Teilnahme am Weiterbildungsprogramm sind Personen berechtigt, die ein eidgenössisches oder ein anerkanntes ausländisches Tierarztdiplom besitzen. Der Abschluss erfolgt durch das Bestehen einer Prüfung, für deren Zulassung der Nachweis von 3 Jahren Labortätigkeit und 30 Bildungspunkte­, sowie eine abgeschlossene Dissertation gefordert wird. Die detaillierten Anforderungen sind in den Reglementen nachzulesen.

Bitte beachten: Die FVH-Weiterbildungsreglemente und die Anhänge wurden überarbeitet und der Bildungsordnung der GST angepasst. Die Dokumente durchliefen eine Prüfung durch die Bildungskommission und den Vorstand der GST. Dann wurden sie an der Mitgliederversammlung 2019 (23.5.2019 Arth-Goldau) den Mitgliedern der SVVLD zur Abstimmung vorgelegt und durch diese angenommen. Sie sind ab dem 1. Juni 2019 gültig.

Alle Dokumente (Reglemente, Anhänge, Lister der Weiterbildungsstätten und der weiterbildenden Personen etc.) finden sich hier.