Pflichten für
FVH-Titelträger

Unabhängig davon, ob jemand seinen FVH-Titelvor vielen Jahren oder erst vor einigen Tagen erlangt hat, gemäss Bildungsordnung der GST müssen alle Titelträger regelmässig Fortbildungsveranstaltungen besuchen, um das Wissen im entsprechenden Fachbereich auf einem aktuellen Stand zu halten.

Ausnahme: Pensionierte Personen.

Pro Jahr werden 10 Bildungspunkte gefordert.